In der Bautechnik wurde mit den Anforderungen aus der Wärmeschutzverordnung und seit 2002 mit der Energieeinsparverordnung die Energieberatung zunehmend erforderlich, um geeignete Konzepte zur Wärmedämmung und Energieeinsparung auszuarbeiten.
Mit zwei lehmbeworfenen Flechtwänden, deren Zwischenraum mit trockenem Gras gefüllt wurde, erreichte man hervorragende Dämmwerte, die erst mit der Wärmeschutzverordnung von 1995 wieder erreicht wurden.
Für ein herkömmliches Einfamilienhaus, welches nach Wärmeschutzverordnung von 1995 gebaut wurde, ist mit einem Jahreswärmebedarf von etwa 20000 kWh zu rechnen.
Durchaus innovativ für diese Zeit war der Wunsch nach weitergehenden Überlegungen zur Energieeinsparung über die seinerzeit gültige Wärmeschutzverordnung hinaus.