Er vertrat dabei die Position, dass es sich um einen Fall von Vorverurteilung durch Staatsanwaltschaft und Medien gehandelt habe, für den es kein Beispiel gebe.
Grund hierfür war, dass die Staatsanwaltschaft ein faires Verfahren durch eine Vorverurteilung und massive Berichterstattung der Medien als gefährdet ansah.
Ihre Rolle bei diesem Prozess wurde verschiedentlich scharf kritisiert, ihr wurden mangelnde Professionalität, einseitige Parteinahme und die Vorverurteilung des Angeklagten vorgeworfen.