Der Vorstandsvorsitzende repräsentiert den Vorstand als Kollegialorgan, er ist Leiter von Vorstandssitzungen und Koordinator der Vorstandsarbeit, muss jedoch nicht zugleich Vorstandssprecher sein.
Gleichwohl ist es zulässig, dass eine Aktiengesellschaft einen Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher hat (nicht aber gleichzeitig), was allerdings an der Gesamtverantwortung des Vorstandes für die Geschäftsführung nichts ändert.