Ihre Gremien sind die Vollsitzung (Beschlussgremium: vier Delegierte je Kreis und kreisfreier Stadt) und die Landrätesitzung (Steuerungsgremium: sieben Landräte und zwei Oberbürgermeister).
Er tritt in der Regel vierteljährlich zu Vollsitzungen zusammen, berät und verabschiedet nach dem Mehrheitsprinzip die zumeist in Arbeitsgruppen erarbeiteten Empfehlungen.