Der Vorteil der Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuung ist auch darin zu sehen, dass mit der Vollmachtserteilung das Grundrecht auf Selbstbestimmung zum Ausdruck gebracht wird.
Insbesondere durch die Verkettung von Stimmvollmachten, jedoch auch bei unverketteter Vollmachtserteilung, können Personen u. U. ein sehr großes Stimmgewicht auf sich vereinen.