Die enteigneten Agrarbetriebe, Häuser und Wirtschaftsunternehmen der Volksdeutschen wurden verstaatlicht, die Häuser durch Vergabe an zumeist serbische Kolonisten neuen Besitzern übergeben.
Gegenüber der donauschwäbischen Bevölkerung entluden sich nach vier Jahren deutscher Besatzungsherrschaft die aufgestauten Vergeltungsbedürfnisse, wonach die Volksdeutschen kollektiv als Kriegsverbrecher galten.
Den übrigen Häftlingen wurde mitgeteilt, dass diese Hinrichtung die Vergeltung für die mutmaßliche Hinrichtung der 30 Volksdeutschen durch die Aufständischen sei.