Sie ist als Verwaltungsakt im Verwaltungsrechtsweg anfechtbar und kann über das Widerspruchsverfahren, Widerspruchsbescheid und Anfechtungsklage bis zum Verwaltungsgericht führen.
Richtet sich seine Beschwerde beispielsweise gegen einen Verwaltungsakt, muss er diesen zuvor auf dem gesamten Verwaltungsrechtsweg erfolglos angegriffen haben.