Die Vernachlässigung der eigenen Entwicklungsaufgaben und den somit fehlenden Verwaltungskompetenzen in dieser Hinsicht führt dazu, dass auch fremde Entwicklungsgelder nicht sachgemäß bearbeitet und weitergeleitet werden (können).
Entsprechend den Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen gibt es eine Vielzahl von Fundstellen zur gesetzlichen Regelung der Säumniszuschläge im Verwaltungskostenverfahren.
Die so zustande gekommenen Rechtsnormen werden von der zuständigen Verwaltung ausgeführt (siehe Verwaltungskompetenz) und gegebenenfalls durch die Rechtsprechung kontrolliert.
Aus der bestehenden Zuordnung zum Sozialwesen ergibt sich eine Kompetenz des Bundes, da für diesen Bereich eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht, die Verwaltungskompetenz liegt bei den Ländern.
Die Regionen mit Sonderstatut verfügen im Ergebnis über weiterreichende Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, die nicht wie in den anderen Regionen vom Staat, sondern von ihnen selbst finanziert werden müssen.