Verwaltungshandeln ist verwaltungsrechtlich überprüfbar, z. B. im Laufe eines Dienstaufsichtsverfahrens oder im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens.
Seit 1979 ist er Sachbeistand von Bürgern und Kommunen in Planungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren gegen Kernkraftwerke, atomare Zwischen- und Endlager sowie Berater von Parlamenten und Ministerien in Sachen Endlagerung radioaktiver Abfälle.