Betrieben wird das Erstversicherungsgeschäft für die Versicherungszweige Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Kraftfahrtversicherung, Lebensversicherung, Geschäftsversicherung, Sachversicherung, Haftpflichtversicherung.
Betrieben wird das Erstversicherungsgeschäft für die Versicherungszweige Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Kraftfahrtversicherung, Geschäftsversicherung, Sachversicherung und Haftpflichtversicherung.
Durch diese Vorschrift soll verhindert werden, dass durch den gleichzeitigen Betrieb der Rechtsschutzversicherung und anderer Versicherungszweige Interessenkollisionen eintreten, die die Interessen der Rechtsschutzversicherten gefährden.
Sozialversicherungen werden je nach Staat oder Versicherungszweig von staatlichen Institutionen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privaten Körperschaften betrieben.
Das Erstversicherungsgeschäft erstreckt sich über die Versicherungszweige Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Kraftfahrtversicherung, Lebensversicherung, Geschäftsversicherung, Sachversicherung und Haftpflichtversicherung.