Heute wird die Versicherungsnummer zwar immer noch in derselben Weise vergeben, doch die Nummer kann nicht mehr als wirklich 'sprechend' bezeichnet werden.
Voraussetzung für die Änderung aufgrund eines falschen Geburtsdatums ist allerdings die Vorlage eines bestätigenden Dokuments, das vor der Beantragung der Versicherungsnummer erstellt wurde.