Das fertig verhandelte Abkommen wurde vom Bundesrat jedoch nicht unterzeichnet, sondern ist Gegenstand einer breiten Vernehmlassung unter Parteien, Verbänden und Kantonen.
Überraschenderweise schickte 2017 der Bundesrat eine Vorlage in die Vernehmlassung, die nebst der Beseitigung einiger kleiner Schwachstellen im Gesetz, die Lockerungen von 1997 und 2005 wieder rückgängig machen wollte.
Nach Abschluss der Vernehmlassung wird von der Arbeitsgruppe versucht, alle Wünsche und Anregungen sowie alle gesetzliche Vorgaben in den Bildungsplan zu integrieren.
Sie nahm und nimmt mittels Eingaben an politische Behörden, namentlich mittels Vernehmlassung, Einfluss auf politische Entscheidungen, Vorhaben und die Gesetzgebung.
Konkret werden Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungen und Vernehmlassungen verfasst und eingebracht, der Austausch zwischen den Mitgliedern gefördert, die Vertretung in Gremien des Finanzplatzes sichergestellt und die Öffentlichkeit informiert.