Teile der Arbeiten können auf das zuständige Vermessungsamt übertragen werden, es ist aber auch schon ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit dieser Aufgabe betraut worden.
Dabei muss sie verschiedene Stellen (zum Beispiel Archivverwaltung, Statistische Ämter, Post, Vermessungsämter usw.) anhören und darauf achten, dass innerhalb der Gemeinde keine gleichlautenden Ortsteilnamen auftreten.