In die Vermögensbilanz werden alle Vermögensgegenstände aufgenommen, was an einem bestimmten Stichtag vorhanden sind, ohne Beachtung wirtschaftlicher Beziehungen zwischen zwei Abrechnungsperioden.
Zentrales Element der Ergebnisdarstellung ist neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Vermögensbilanz die Übersicht der für den Privathaushalt relevanten Finanzthemen.
Übertreffen die Erwerbs- und Vermögenseinkommen ("Haben") die Erwerbs- und Vermögensausgaben ("Soll"), spricht man von einer aktiven Erwerbs- und Vermögensbilanz (passiv im umgekehrten Fall).