Ausgedrückt durch Verletzungstatbestände unterscheidet sie zwischen unmittelbarer und mittelbarer Patentverletzung und in der unmittelbaren Patentverletzung zwischen identischer und äquivalenter Patentverletzung und Teilschutz.
Die sachliche Schutzbereichssystematik kennt, teilweise ausgedrückt durch Verletzungstatbestände, die unmittelbare und die mittelbare Patentverletzung.