Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und wird je nach Höhe der Überschreitung mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet.
Dies dient dem konsequenten Einschreiten gegen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie im weitesten Sinne auch der Gerechtigkeit gegenüber den Opfern.
Die uniformierten Politessen sind in der Regel zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr eingesetzt, je nach Gemeinde vor allem bzw. ausschließlich im ruhenden Verkehr (z. B. Parkverstöße).