In der Verkehrsluftfahrt werden diese Geschwindigkeiten vor jedem Landeanflug in der sogenannten Anflugbesprechung festgelegt, da die Überziehgeschwindigkeit gewichtsabhängig ist und immer aktuell bestimmt werden muss.
In der Verkehrsluftfahrt ist jedoch ein Aufsetzen hinter der Aufsetzzone, die in der Regel bei 3000 ft (rund 900 m) hinter der Landebahnschwelle endet, nicht zulässig.
Allerdings wurden – bedingt durch den riskanteren Allwetter-Flugbetrieb – insgesamt sechs moderne Flugzeuge bei verschiedenen Unfällen zerstört, wobei die ersten Todesopfer in der zivilen polnischen Verkehrsluftfahrt zu beklagen waren.