Ist die Sache entscheidungsreif, ergeht ein Urteil, das entweder als Stuhlurteil in der mündlichen Verhandlung selbst verkündet wird oder in einem besonderen Verkündungstermin.
Der Fahrer muss kurzfristig entscheiden, während sich etwa ein Richter während eines langwierigen Gerichtsverfahrens für das Urteil bis zum Verkündungstermin Zeit lassen kann.
Durch die Anberaumung eines Verkündungstermins soll dem Gericht die Möglichkeit gegeben werden, insbesondere in schwierigen Fällen, die Entscheidung in Ruhe und ohne übermäßigen Zeitdruck abzufassen.
Ergeht ein Urteil nicht als Stuhlurteil, muss es in einem gesonderten Verkündungstermin verkündet oder (sofern dies zulässig ist) an Verkündung statt zugestellt werden.
Das bedeutet, dass alle gerichtlichen Fristen und anberaumte Verhandlungs- oder Verkündungstermine ohne Nachteil für eine Verfahrenspartei verstreichen können.
Selten ist die Urteilsverkündung am Ende des Verhandlungstermins, aber auch die Anberaumung eines Verkündungstermins möglich, der nicht über zwei Wochen hinaus angesetzt werden soll (Abs.