Damit waren die grundsätzlichen Verhandlungen gerettet und man einigte sich in den folgenden Wochen über Kompromisse bei den anderen Verhandlungspunkten oder verschob sie auf den nächsten Reichstag.
Die Verhandlungsteilnehmer konnten sich lediglich darüber einigen, dass weder eine Einigung über unumstrittene Verhandlungspunkte noch eine Vertagung möglich waren.