Mitte 2012 gab es weitere Änderungen, insbesondere gab es eine Einmalabsenkung der Vergütungssätze um 15 %, anschließend „Basisdegression“ um monatlich 1 % (entspricht 11,4 % jährlich).
Die Vergütungssätze unterscheiden sich je nach der bei der Stromerzeugung eingesetzten Energieart erheblich; mutmaßlich teurere Stromerzeugungsformen werden höher vergütet als günstigere.
Studien des Bundesumweltministeriums sowie der Netzbetreiber erwarten, dass die Umlage sich trotz fortschreitendem Ausbau in den kommenden Jahren stabilisieren und anschließend wegen sinkender Vergütungssätze fallen wird.
Zahlreiche Investoren beschleunigten ihre Projekte, weil sie Kürzungen der Bundesregierung befürchteten bzw. weil sie sich die höheren Vergütungssätze sichern wollten.
Der Anlagenbegriff wurde neu und eindeutig – auch für Altanlagen – definiert, um die Aufteilung in mehrere Kleinanlagen zu unterbinden, mit der höhere Vergütungssätze erzielt werden sollten.