Zur Verfassungsklage gegen das Gesetz äußerte sie sich während des Klagverfahrens optimistisch; sie sei überzeugt, dass das Betreuungsgeld nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.
Da die Bundesregierung das Gesetz zur Laufzeitverlängerung ohne Beteiligung des Bundesrates durchsetzte, kündigte die Opposition frühzeitig an, eine Verfassungsklage einzureichen.
Die Region kann, wenn sie erachtet, dass ein Gesetz des Staates oder einer anderen Region ihren Zuständigkeitsbereich verletzt, eine Verfassungsklage einbringen.
2008 reichte er eine Verfassungsklage gegen die vom Verteidigungsministerium angeordneten Praxis ein, wonach die vermeintlich aufrührerischen Bücher innerhalb der Kasernen verboten seien.
Hintergrund war, dass es der Zentralregierung allein schon mit Einreichen der Verfassungsklagen möglich gewesen war, ein Referendum bzw. eine förmliche Volksbefragung zu verhindern.