Nach dem Scheitern der Verfassungsreform 2016 bestanden für das Abgeordnetenhaus und Senat stark voneinander abweichende Wahlsysteme, deren Mehrheitswahlelemente wegen der Verfassungsgerichtsurteile nicht mehr anwendbar waren.
Anknüpfend an das Verfassungsgerichtsurteil zur Pflegeversicherung setzte 2001 eine Diskussion über die Frage ein, ob man nicht Kinderlose auch stärker zur Finanzierung der Rentenversicherung heranziehen bzw. ihre Altersbezüge kürzen solle.