Im Zulassungsantrag müssen Arzneimittelhersteller eine Haltbarkeitsdauer angeben, aus der das für das Arzneimittel anzugebende Verfalldatum ermittelt wird.
Wenn in der Apotheke der Data-Matrix-Code der Arzneimittelpackung gescannt wird, werden die darin enthaltenen Daten erfasst: Charge, Verfalldatum, Pharmazentral- und Seriennummer.
Auf dem Heimatausweis sind genannt: Adresse, zu der er gültig ist, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Vater, Mutter, Heimatort, Zivilstand, Konfession und Beruf, Ausstell- und Verfalldatum.
Sie beinhaltet, dass gleichzeitig zwei Optionen gleicher Art (Kauf oder Verkauf) gekauft und verkauft werden, wobei sich beide Optionen nur im Basispreis oder Verfalldatum unterscheiden.