Das deutsche Verfahrensrecht erlaubt es, den Rechercheantrag und den Prüfungsantrag gleichzeitig mit der Einreichung der deutschen Patentanmeldung oder erst später, miteinander oder nacheinander zu stellen.
Das Verfahrensrecht umfasst insbesondere die Zuständigkeit (Kompetenznormen), die Art und Weise des Zustandekommens, die Form der Entscheidung und deren Bekanntgabe bzw. Wirksamkeit.
Im steuerlichen Verfahrensrecht sind nach der Sphärenverantwortung Unschlüssigkeiten einer Gesamtbildsprüfung von Besteuerungsgrundlagen gemeinsam von der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen aufzuklären.