Das bedeutet, dass so kein der Körperschaft widersprechendes Interesse bestehen kann, und so ist eine Verbürgung des Souveräns gegenüber den Subjekten unnötig.
Das umfasst die Bereitstellung eines Rahmenkredits von 350 Millionen Franken zur Verbürgung zweckgebundener Darlehen, sowie die Abgabe von Grundstücken im Eigentum des Bundes, jedoch prinzipiell ohne Verzicht auf Baurechtszinsen.
Neben diesen Abwehrrechten, welche die Presse vor hoheitlichen Eingriffen schützen, enthält die Verbürgung der Pressefreiheit auch eine Garantie für das Bestehen freier Presse.