Ist das Kind volljährig und haben weder Kind noch Mutter noch biologischer Vater Interesse an der Vaterschaftsfeststellung, so kann niemand anderes sie (gerichtlich) dazu zwingen.
Nur dann, wenn der vermutete biologische Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, bedarf es zur rechtlich wirksamen Vaterschaft einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung (Abs.
Verbessert wurden das Recht der Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanerkennung und das Kindesunterhaltsrecht, das den Mindestunterhalt in Form des sog.
Der lediglich soziale aber nicht biologische Vater kann nicht auf dem Wege der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung in die Rolle des rechtlichen Vaters gezwungen werden.
Als Mutter eines Kindes wird immer diejenige Person eingetragen, die das Kind geboren hat; als Vater wird eine diversgeschlechtliche Person nur eingetragen, wenn die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde (Vaterschaftsfeststellung).