Insbesondere gegen die vermeintlichen Vorentscheidungen wandten sich mehrere Bürgergruppen aus den betroffenen Kreisen, auch mit Unterschriftensammlungen.
Die folgenden Kandidaten sind zur Unterschriftensammlung zugelassen worden, haben jedoch die nötige Anzahl von Unterschriften nicht erreicht oder ihre Kandidatur während der Sammlungsphase zurückgezogen.
Der Wunsch nach einer eigenen Holzbaracke für Gottesdienste, für den im Herbst 1939 eine Unterschriftensammlung in der Kirchengemeinde stattfand, blieb unerfüllt.
Die zweistufige Volksgesetzgebung umfasst eine Unterschriftensammlung, die unmittelbar zu einer Volksabstimmung über ein Gesetz oder einen anderen Gegenstand der politischen Willensbildung führt.
Die Bürgerinitiative will die Ablehnung durch den Stadtrat nun gerichtlich anfechten, hat aber zugleich eine neue Unterschriftensammlung in Stadt und Landkreis für einen Bürgerentscheid gestartet.
Bei einer Nominierung durch eine Unterschriftensammlung müssen durch eine Initiativgruppe, die mindestens 10 Personen umfassen soll, 1000 gültige Unterschriften in einem Wahlkreis gesammelt werden.