1 ADHGB gegen einen anderen Kaufmann wegen fälliger Forderungen ein Retentionsrecht an allen beweglichen Sachen des Schuldners zu; hieraus entwickelte sich das heutige Unternehmerpfandrecht.
Wie bei allen gesetzlichen Pfandrechten, so müssen auch beim Unternehmerpfandrecht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Unternehmer sein Pfandrecht auch durchsetzen kann.