Die Betriebswirtschaftslehre erkennt als Unternehmerlohn lediglich diejenigen Arbeitseinkommen an, die ein Inhaber von Kapitalbeteiligungen am Eigenkapital eines Unternehmens erzielt, sofern er Unternehmer ist.
In der Kostenrechnung ist diese Leistung aber zu berücksichtigen – Es wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn in Höhe eines branchenüblichen Gehalts eingefügt.
Der Profit des Kapitalisten war für die Physiokraten lediglich eine Art Unternehmerlohn, im Grunde eine Abzweigung aus dem in der Landwirtschaft hergestellten Überschuss.
Die Mitarbeit des Unternehmers im eigenen Betrieb wird als Kostenbestandteil erfasst und als kalkulatorischer Unternehmerlohn in der Kostenrechnung berücksichtigt.
Zu den Zusatzkosten gehören insbesondere die kalkulatorische Miete, kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital oder der kalkulatorische Unternehmerlohn.