Einen besonderen Schwerpunkt bilden hierbei die Bereiche Unternehmenssteuerrecht, Bilanzrecht, Steuerliches Verfahrensrecht, Wirtschaftsrecht und Berufsrecht.
Er begleitet wissenschaftlich aktuelle Fragen der Finanz- und Steuerpolitik mit Schwerpunkt im Unternehmenssteuerrecht und verfolgt dabei zumeist das Ziel der Senkung von Unternehmenssteuern.
Die internationale Steuerplanung setzt bei dem Umstand an, dass sich das Unternehmenssteuerrecht der einzelnen Steuerjurisdiktionen zum Teil ganz erheblich voneinander unterscheidet.
Beratungsgegenstand sind zudem angrenzende Rechtsgebiete wie Mitbestimmung, Konzernleitung, Organhaftung (D&O), Rechnungslegung, Unternehmenssteuerrecht, Erbrecht und dergleichen.
Die Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des Steuerrechts sowie das Einkommens- und Unternehmenssteuerrecht.