Das Insolvenzverfahren hat zwei alternative Ziele – eine Unternehmenssanierung mit einer Fortsetzung der Gesellschaft oder eine Befriedigung der Gläubiger.
Als Rechtswissenschaftler beschäftigt sich Theewen mit Bankrecht, Bankhaftungsrecht, Kreditrecht und Kapitalanlagerecht sowie Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht.
Ein Poolvertrag kann vor einer Krise des Schuldners (krisenunabhängiger Finanzierungspool), nach deren Eintritt oder gar erst nach Insolvenzeröffnung geschlossen werden und ist zum Zwecke der Unternehmenssanierung unbedenklich.