Seine Forschungsschwerpunkte sind Kartellrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht, insbesondere Organhaftungsfragen, Versicherungsrecht: Versicherungsvertragsrecht, insbesondere D&O-Versicherung und Energierecht.
In der Zeit nach dem Pazifikkrieg waren seine Beiträge wichtig bei der Erstellung der neuen Handelsgesetzgebung, insbesondere was Unternehmensrecht anging.
Sein wissenschaftliches Interesse konzentriert sich auf das nationale und internationale Gesellschafts- und Unternehmensrecht, die Rechtsvergleichung, die Rechtssoziologie sowie die Europäisierung der Privatrechtssysteme.