Insbesondere umfassende Vertragswerke wie Grundstückskaufverträge, Unternehmenskaufverträge, Bauverträge oder komplexe Ausschreibungen sind meist bis in letzte Detailfragen hinein ausformuliert und beinhalten von den Vertragsparteien einzuhaltende zwingende Regelungen.
Der Unternehmenskaufvertrag an sich ist zwar nicht an eine besondere Form gebunden, allerdings gibt es Regelungen, aus denen sich im Einzelfall die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung des Unternehmenskaufvertrages ergibt.