Unterkapitalisierung () liegt im Gesellschaftsrecht vor, wenn eine Kapitalgesellschaft im Verhältnis zu ihrer Betriebsgröße und Geschäftstätigkeit ein unzureichendes Eigenkapital aufweist.
Trotz der anfänglichen Unterkapitalisierung gewann sie langsam das Vertrauen der Öffentlichkeit und ihre Noten wurden als Zahlungsmittel akzeptiert, dies besonders infolge der persönlichen Unterstützung seitens des Regenten.
Diese Firma hatte zwar einige innovative Produkte im Portfolio, litt aber unter einer chronischen Unterkapitalisierung und den geringen Stückzahlen des Luxussegments.
Es muss sich um eine materielle Unterkapitalisierung handeln, weil die rechtsformbedingte Haftungsbeschränkung der Tochtergesellschaft dann zweckwidrig ist und damit zur Haftung der Muttergesellschaft für die Verbindlichkeiten ihrer Tochtergesellschaft führt.