Nach dieser demonstrativen Unmutsäußerung, die am Entwurf nichts änderte, stimmte auch sie dem vorgelegten Entwurf zu, der mit nur zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme verabschiedet wurde.
Verwandte Unmutsäußerungen sind das Ächzen (vor allem bei schwerer körperlicher, aber auch bei psychischer Belastung) sowie das Stöhnen (das allerdings auch Ausdruck lustvoller Erregung sein kann).