Eine Nachfolgeklausel stellt den Gesellschaftsanteil vererblich, sodass im Falle des Todes des Gesellschafters der Erbe im Wege der Universalsukzession in die Gesellschafterstellung nachfolgt.
Die vom digitalen Nachlass umfassten Rechtspositionen gehören zur Erbschaft und gehen im Wege der Universalsukzession auf den oder die Erben über (Abs.
Der Rechtsnachfolger () übernimmt die Rechtsnachfolge (), beispielsweise als Erbe bei der Universalsukzession, wobei der Rechtsvorgänger Erblasser genannt wird.