Weitere Spezialgesetze finden sich im Umweltstrafrecht und im Handelsgesellschaftsrecht, wobei bei diesen die allgemein anerkannten Regeln über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anwendung finden.
Weitere Anwendungsgebiete sind die Tätergrößenbestimmung anhand von Überwachungsfotos, die Rekonstruktion von Geschossbahnen und Schützenstandorten und die Volumenbestimmung von Abraumhalden, wie sie im Umweltstrafrecht erforderlich ist.
Für seine Verdienste um die wissenschaftliche Durchdringung insbesondere des Umweltstrafrechts und des Sanktionsrechts wurde er 2001 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
1991 wechselte er innerhalb der Universität auf den Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Wirtschafts- und Umweltstrafrecht, den er bis 2018 innehatte.