Das Trauerjahr hatte eine weitere Bedeutung darin, dass Witwen nach Ableben ihres im Staatsdienst befindlichen Gatten noch ein weiteres Jahr dessen Bezüge erhielten.
Das Trauerjahr, auch Wartezeit oder Wartepflicht bezeichnet in der Rechtsgeschichte die Frist, innerhalb derer eine Witwe nicht wieder heiraten durfte.
Das erste Jahresgedächtnis (auch Jahrzeit, Jahresamt oder Jahrgedächtnis), das ebenfalls in einer heiligen Messe ein Jahr nach dem Tod begangen wird, schließt das traditionelle Trauerjahr ab.