Darüber hinaus befasste er sich mit dem Haftungs- und Transportrecht, dem Prozessrecht im Verfahrens-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Rechtsvergleich.
Schwerpunkte seiner Forschung waren Staatsrecht (Bund, Kantone, Gemeinden), vergleichendes Staatsrecht, direkte Demokratie, Verwaltungsrecht, öffentliches Prozessrecht, transnationales Recht, Migrationsrecht und Transportrecht.
1851 probierten mehrere Dampfschiffgesellschaften des Vierwaldstättersees in die alten Fahrrechte einzubrechen, 1858 wurde ihnen ein beschränktes Fahrrecht eingeräumt und 1880 gegen Bezahlung das ganze Transportrecht.
Wegen der Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen und der jeweils anwendbaren Vorschriften gehört das Transportrecht zu den schwierigeren Rechtsgebieten, die vollständig nur von Spezialisten beherrscht werden.
Als Logistikvertrag wird ein zivilrechtlicher typengemischter Vertrag aus dem Handelsrecht/Transportrecht (im weiteren Sinne) verstanden, der mehrere unterschiedliche Leistungen umfasst.