Die Viertelfinals, die folgenden Halbfinals und das abschließende Finale wurden im K.o.-Modus mit Hin- und Rückspiel ausgetragen, bei Torgleichheit entschied die Auswärtstorregel.
Bei Torgleichheit nach Ende dieser zwei Spiele kam die Auswärtstorregel zur Anwendung; sollte auch diese keine Entscheidung bringen, wurde eine Verlängerung sowie nötigenfalls ein Elfmeterschießen durchgeführt.
Zum Tragen kam der Losentscheid dann nur noch, wenn Mannschaften in einer Tabelle Punkt- und Torgleichheit aufwiesen und auch der direkte Vergleich nicht herangezogen werden konnte.
Sie besagt, dass bei unentschiedenem Spielstand in der Addition von Hin- und Rückspiel, also bei Punkt- und Torgleichheit, diejenige Mannschaft die nächste Runde erreicht, die mehr Auswärtstore erzielt hat.