Nach dem Tierseuchengesetz sind alle Bürger, die beruflich mit Tieren zu tun haben, verpflichtet, einen Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden.
Die Seuchenkommission ist ein nach § 21 des österreichischen Tierseuchengesetzes bei einem Ausbruch einer Tierseuche einzurichtendes Gremium, das der Aufklärung und Bekämpfung dieses Ausbruchs dient.