Die Geberländer hatten sich offenbar dazu entschieden, um zu verhindern, dass gelieferte Waffen und Munition, wie zuvor geschehen, in die Hände der Terrorgruppen fallen würden.
Bei ordnungsgemäßer Auswertung in der brandenburgischen Behörde für Verfassungsschutz wäre dadurch eine Möglichkeit entstanden, die Terrorgruppe vor ihrem Aktivwerden aufzuspüren und zu zerschlagen.
De facto ergaben die Ermittlungen keinerlei Hinweis darauf, dass der Attentäter im Kontakt mit der Terrorgruppe stand oder gar von ihr gesteuert wurde.