Die Teilwertabschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet eine außerordentliche Abschreibung auf ein Wirtschaftsgut auf den am Bilanzstichtag niedrigeren Teilwert.
Jeder Spezifikationswert ist (in der Bedeutung: »nichts«), (in der Bedeutung: »etwas«) oder eine Reihe von, durch Apostroph getrennten, Teilwerten (mit spezifischen Bedeutungen).
Die einfachste Möglichkeit ist es, die Einschätzungen und Gewichtungen durch den Konsumenten zu multiplizieren und die Teilwerte zu einem Gesamtnutzenwert zu addieren.
Im Zusammenhang mit dem Teilwert bildet der gemeine Wert dessen Untergrenze (mindestens die Materialkosten), während die Wiederbeschaffungskosten die Obergrenze des Teilwerts darstellen.
Der Teilwert eines Grundstücks steigt zum Beispiel, wenn die Verkehrsanbindung verbessert wird, und sinkt, wenn eine Bodenverseuchung festgestellt wird.