Zu letzteren, ebenfalls mit Sicherungsgrundschulden belastbaren Eigentumsrechten gehören Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurecht und Bergwerkseigentum.
Mit Abrechnungsspitze bezeichnet man im deutschen Wohnungseigentumsrecht den Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung oder für Teileigentum auf Grund der Jahresabrechnung nachzuzahlen ist.