Sollten gesundheitliche Einschränkungen des Flugschüler vorhanden sein, welche die Nachtflugtauglichkeit ausschließen, wird dies im medizinischen Tauglichkeitszeugnis und der ausgestellten Lizenz vermerkt.
Die Ablehnung des europäischen Medizinisches Tauglichkeitszeugnis sowie die fehlende Versicherung des Tragschraubers schienen das Abenteuer über Wochen scheitern zu lassen.
Beide Lizenzen sind unbefristet gültig und haben die gleichen Voraussetzungen für den Erwerb, unterscheiden sich jedoch in den Untersuchungsintervallen für das medizinische Tauglichkeitszeugnis sowie in der europaweiten / weltweiten Gültigkeit.
Voraussetzungen hierfür sind eine gültige Fluglizenz und notwendige Flugerfahrung, zusätzlich Musterberechtigung, Medizinisches Tauglichkeitszeugnis und Sprechfunkzeugnis.