Die Staatsanwaltschaft hatte den Tatvorwurf der Verfolgung Unschuldiger zuvor fallengelassen und beide Angeklagte wurden in diesem Punkt freigesprochen.
Weitere Tatvorwürfe sind schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung, Verstöße gegen das Vermummungsverbot, Sachbeschädigung, Einbruchdiebstahl, einmal Eingriff in den Luftverkehr.
Deshalb sei es abwegig, einen Zusammenhang mit den Tatvorwürfen zu verneinen, wie es das Urteil tat, vor allem, wenn der Inhalt gar nicht gelesen wurde.