Hier hat der Vorsitzende zum einen selbst das Recht gebeugt, zum anderen aber auch durch seine Beisitzer als Werkzeuge mittelbar das Recht gebeugt (ungleichartige Tateinheit).
Er wurde 1977 unter anderem wegen zweifachen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit Geiselnahme zu zweimal lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Er wurde später wegen des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt.