Daher sind von Privatunternehmen unterhaltene Organisationen allein zur Wirtschaftsspionage nicht erfasst, wohl aber Privatunternehmen, die als Tarnfirmen in das geheimdienstliche Netzwerk einer fremden Macht eingebunden sind.
Der Grundgedanke hinter diesem Betrugsschema war, dass die Konteninhaber bei Tarnfirmen angestellt waren, die für Überweisungen eine Gebühr verlangten.