Hierdurch soll das lediglich die kollektive Mindestsicherung gewährleistende Tarifsystem verfeinert und ergänzt werden, welches lediglich die Normalleistung der Arbeitnehmer abgelten soll.
Nach Ansicht der Energieversorger ist dieses zweigliedrige Tarifsystem für den Verbraucher verständlicher als mehrgliedrige Gewerbe- und Sonderverträge und einfach nachvollziehbar.
Im Zusammenhang mit der historischen Aufführungspraxis ist die in diesem Tarifsystem verankerte Philosophie, Größe und Qualität miteinander zu verbinden, fraglich geworden.