Themen der Zeitschrift sind Status- und Laufbahnrecht, Tarifrecht, Besoldung und Vergütung, Versorgung, Beihilfe, Personalvertretung, Disziplinarwesen sowie Reise- und Umzugskosten.
Die Höhe dieses Zusatzbeitrags ist in Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts festgelegt und abhängig von der Anwendung des jeweiligen Tarifrechts zeitlich gestaffelt.
Der Schwerpunkt des Angebots liegt im Bereich der öffentlichen Verwaltung mit den Themenfeldern Arbeits- und Tarifrecht, Beamtenrecht, Personalmanagement, Personalvertretungsrecht, Kindergeldrecht, Baurecht, Haushaltsrecht, Vergabe und Beschaffung.
Erreicht werden soll dies unter anderem durch Bürokratieabbau, Privatisierungen, Deregulierung, Abbau von Subventionen und eine Reform des Tarifrechts.
Zudem käme es zu einer Neuregelung der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes im Geiste der nationalsozialistischen Weltanschauung: Das Treueprinzip und das Leistungsprinzip hielten Einzug in das Tarifrecht.
Sie behandeln die Tötung von Menschen, Körperverletzung, Menschenraub, Familienrecht, straflose Tötung, Dienstpflichten, Haustiere, Diebstahl, Brandstiftung, Landwirtschaftsrecht, Tarifrecht, das Religions- sowie das Sexualstrafrecht.
Arbeitsbewertung als Teil des Arbeits- oder Tarifrechts bezeichnet die Verfahren zur Bestimmung des Arbeitswertes einer Tätigkeit als primären Parameter zur Entgeltdifferenzierung (siehe: Arbeitsentgelt) sowie von Karrierestufen.